| Scheidung nach irischem Recht |
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Die Scheidung ist in Irland erst möglich geworden, nachdem sich in einem Referendum im Jahre 1995 eine ganz knappe Mehrheit der Bevölkerungsmehrheit für die Einführung der Scheidung ausgesprochen hat. Bis dahin war die Scheidung von der irischen Verfassung untersagt worden und es gab nur die Möglichkeit der sog. "judicial separation", d.h. die Eheleute konnten aufgrund gerichtlichen Beschlusses getrennt leben. Damit war die Pflicht zur ehelichen Gemeinschaft beendet, die Eheleute hatten jedoch keine Möglichkeit zur Wiederheirat. Dieses Antragsverfahren auf gerichtliche Trennung hat inzwischen an Bedeutung verloren, so dass nachfolgend nur auf die Voraussetzungen der Scheidung eingegangen wird. Nach dem Family Law (Divorce) Act 1996 wird die Scheidung auf Antrag einer Partei ausgesprochen. Unter Section 5 sind die Voraussetzungen im Einzelnen wie folgt geregelt:
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| Damit ist Irland dem Zerrüttungs- und nicht dem Schuldprinzip gefolgt. Eheliches Mißverhalten ist kein zusÄtzlicher Scheidungsgrund, es kann aber für die Scheidungsfolgen von Bedeutung sein. Zusätzlich muss das Gericht:
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Da die Scheidung als aller letzter Ausweg angesehen wird, verlangt das Gesetz weiterhin den Nachweis, dass
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| Mit Rechtskraft der Scheidung ist die Ehe der Ehegatten aufgelöst und sie können wieder heiraten. |
Es können sich für die Anwendung des irischen Scheidungsrechts folgende Konstellationen ergeben:
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Hinweis:
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