| Scheidung nach deutschem Recht |
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Für einen irischen Staatsangehörigen kommt die Scheidung nach deutschem Recht in der Regel nur in Betracht, wenn der andere Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt In diesem Fall wendet man sich an ein deutsches Gericht. Je nachdem, ob man einen Wohnsitz in Deutschland hat, wendet man sich an das betreffende (dem Wohnort) zuständige Gericht oder an das Amtsgericht -Schöneberg- in Berlin. |
Voraussetzungen der Scheidung ist,
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Die Zerrüttung wird unwiderlegbar vermutet,
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| Neben der Scheidung wird auch über den Versorgungsausgleich entschieden. In der Regel verbleibt die sog. "elterliche Sorge" bei beiden Elternteilen, soweit kein anderslautender Antrag gestellt wird. |
Anwaltszwang:
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Hinweis:
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